Einkommensteuer - was ändert sich 2023?
Ein
Inflationsausgleich
soll die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland wettmachen. Der Bundestag hat am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz, welches die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland ausgleichen soll, zugestimmt. Wie sich das Inflationsausgleichspaket auf unsere Einkommensteuer 2023 auswirkt und welche steuerlichen Änderungen das Jahr sonst bereithält, erfahren Sie im heutigen Artikel.

Inflationsausgleichsgesetz als Basis für neue Einkommensteuertarife 2023
Die ersten Entwürfe für das Inflationsausgleichsgesetz hatte Finanzminister Christian Lindner bereits im Sommer 2022 entwickelt. Zur besseren Beurteilung der vorgesehenen Maßnahmen wurden der 5. Steuerprogressionsbericht und der 14. Existenzminimumbericht ausgewertet. Die Ergebnisse zeigten, dass die bisher geplanten Anhebungen der Steuerfreibeträge nicht ausreichen. Basierend darauf hatte der Bundesrat dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Dieses regelt unter anderem die Änderungen der Einkommensteuer für das Jahr 2023.
Tarife für die Einkommensteuer 2023 im Überblick
Gemäß dem Inflationsausgleichsgesetz wurden Tarifanpassungen bei der Einkommensteuer für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Im Folgenden finden Sie eine praktische Übersicht, welche die Vorjahrestarife mit den aktuellen Steuersätzen vergleicht.
Einkommensteuer 2022 | Einkommensteuer 2023 | |
---|---|---|
Grundfreibetrag (0% Steuer) | bis 10.347 € | bis 10.908 € |
Eingangsteuersatz | 10.348 € bis 14.926 € | 10.909 € bis 15.999 € |
Progressionszone | 14.927 € bis 58.596 € | 16.000 € bis 62.809 € |
Spitzensteuersatz | 58.597 € bis 277.825 € | 62.810 € bis 277.825 € |
Höchststeuersatz (45% Steuer) | ab 277.826 € | ab 277.826 € |
Das Inflationsausgleichsgesetz betrifft jedoch nicht nur die Lohnsteuer. Auch der Solidaritätszuschlag wird erst ab einem höheren Einkommen fällig. Für Alleinstehende wird er von 16.956 € auf 18.130 € angehoben und bei Zusammenveranlagten von 33.912 € auf 36.260 €.
Änderung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer für 2023
Zur finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird der Grundfreibetrag von 10.347 € im Jahr 2022 auf 10.908 € im Jahr 2023 erhöht. Eine weitere Anpassung ist für das Jahr 2024 geplant. Hier soll der Grundfreibetrag 11.604 € betragen. Bis zur Erreichung des Grundfreibetrags wird überhaupt keine Steuer fällig. Ab aktuell 10.908 € erhöht sich der Steuersatz und liegt zwischen 14 % und 42 %. Der absolute Spitzensteuersatz wurde mittlerweile auf 45 % angehoben und greift unverändert ab einem Jahreseinkommen von 277.826 €.
Weitere relevante Änderungen neben der Einkommensteuer im Jahr 2023
Neben der Erhöhung der Einkommensteuer-Grenze treten 2023 noch weitere steuerliche Änderungen in Kraft. Dazu gehören beispielsweise:
- Freigrenze für Solidaritätszuschlag wird angehoben
- Aufwendungen für Altersvorsorge vollständig absetzbar
- Verbesserung der steuerlichen Homeoffice-Regelungen
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschalbetrags
Neben den genannten profitieren Sie in Zukunft auch von einer Anhebung des Kindergelds beziehungsweise des Kinderfreibetrags, des Ausbildungsfreibetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.
Info: Beschäftigte im Homeoffice haben weiterhin die Möglichkeit, Werbungs- und Betriebskosten in unbegrenztem Ausmaß abzusetzen. Ohne Angabe der tatsächlichen Aufwendungen ist eine Pauschale in Höhe von 1.260 € jährlich abziehbar.
Unterstützung durch Steuerberater: Einkommensteuer im Jahr 2023 senken
Bei der konformen Berechnung Ihrer Steuern unterstützt Sie idealerweise ein
Steuerberater. Dieser kann Ihren Ausgaben Ihre Einkünfte gegenüberstellen und mithilfe steuerlichen Fachwissens eine
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