Wenn Arbeitgeber Mitarbeiterboni auszahlen, verfolgen sie Ziele wie Motivation und Bindung der Mitarbeiter. Die komplexe steuerliche Seite der Bonuszahlungen tritt oft in den Hintergrund. Wir von der
BDS Heier Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg sind versiert in allen Aspekten der Bonuszahlungen. Hier erfahren Sie, was Sie wissen sollten.
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung von Boni haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. In vielen Unternehmen lässt sich jedoch aus innerbetrieblichen Vereinbarungen ein Anspruch ableiten:
Nimmt man die Frage wörtlich, lautet die Antwort „NEIN“. Es gibt im Einkommensteuerrecht keine Möglichkeit, Mitarbeiterboni ohne Besteuerung auszuzahlen. Arbeitgeber haben stattdessen die Möglichkeit, ihre Anerkennung in Form von steuerfreien Waren, Rabatten oder Gutscheinen zu zeigen:
Wenn Arbeitgeber Mitarbeiterboni auszahlen, freuen sich die Empfänger. Die Freude trübt sich schnell ein, wenn von der attraktiven Bruttozahlung auf dem Lohn- oder Gehaltsnachweis netto nicht viel übrig bleibt. Häufig sind Arbeitnehmer erstaunt, dass Bonuszahlungen besteuert werden.
Tatsächlich zählen Boni zu den nicht selbstständigen Einkünften und werden steuerlich als „sonstiger Bezug“ behandelt. Das bedeutet, die Bonuszahlung wird zum Bruttoeinkommen hinzugerechnet. Der Gesamtbruttobetrag unterliegt nun den üblichen Steuern und Sozialabgaben. Da die Berechnungsgrundlage durch den Mitarbeiterbonus höher ausfällt als in anderen Monaten, sind auch die Steuern und Sozialabgaben entsprechend erhöht.