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Die Unternehmensnachfolge richtig planen

Die Unternehmensnachfolge richtig planen

Bei inhabergeführten Firmen stellt sich früher oder später immer die Frage nach einem passenden Nachfolger. Dabei gilt es, die Führung des Unternehmens auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Um diesen Schritt so effektiv wie möglich zu gestalten, ist eine umfassende und insbesondere frühzeitige Planung notwendig. Mit dieser wichtigen Aufgabe können Unternehmer einen erfahrenen Steuerberater in Eppendorf beauftragen. So hat sich die BDS HEIER Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg auf die Nachfolgeregelung bei Unternehmen spezialisiert.


Die Steuerkanzlei in Eppendorf verfügt über weitreichende Expertise

Die beiden Geschäftsführer der BDS HEIER Steuerberatungsgesellschaft mbH, Frau Kathrin Heier und Herr Martin Stürmer, beraten ausführlich zum Thema Nachfolge im Unternehmen. In diesem Rahmen befassen sich die Steuerberater sowohl mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen als auch mit steuerlichen Aspekten eines solchen Vorhabens. In einem persönlichen Gespräch klären sie zum Beispiel die aktuellen Eigentumsverhältnisse und berücksichtigen dabei die jeweilige Unternehmensform der Firma.


Des Weiteren zeigen die Fachleute die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Folgen einer Unternehmensübertragung auf. Zudem erarbeiten sie gemeinsam mit ihren Mandanten alternative Handlungskonzepte, um die Nachfolge so einfach wie möglich zu machen. Gerne gehen die Steuerberater aus Hamburg dabei auf die familien-, erb- und gesellschaftsrechtliche Situation ihrer Mandanten ausreichend ein.

 

Zeitgemäße Nachfolgelösungen planen und gestalten

Die Planung der Nachfolge lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen. Damit das Unternehmen zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt, können entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Sehr zu empfehlen ist hierbei die Anfertigung einer Vorsorgevollmacht. In dieser kann der Firmeninhaber unter anderem einen Notgeschäftsführer bestimmen, der im Falle einer Handlungsunfähigkeit die Führung des Unternehmens übernimmt. Für unerwartete Todesfälle kann es ferner sinnvoll sein, ein „Notfalltestament“ aufzusetzen. Die Steuerberater von BDS HEIER geben dazu gerne fundiert Auskunft.


Es ist auch möglich, die Erbfolge zu Lebzeiten des Firmeninhabers vorwegzunehmen. Unternehmenseigentümer, die zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt aus der Firma ausscheiden möchten, können von dieser Option Gebrauch machen. Außerdem ist es denkbar, ein „endgültiges Testament“ zu formulieren.


Um die Nachfolge möglichst einfach zu realisieren, sollte sich der Firmeninhaber die Frage stellen, wo er sein Unternehmen in zehn Jahren sieht. Überdies gilt es zu klären, ob innerhalb der Familie ein geeigneter Nachfolger vorhanden ist. Zugleich sollten sich Unternehmensinhaber überlegen, wer künftig die Firma leitet. Denn nicht immer ist es von Vorteil, wenn der Unternehmenseigentümer auch die Geschäfte des Betriebs führt. Mit den Antworten auf diese Fragen können sich die Mandanten dann an Frau Heier wenden. Die Steuerberaterin aus Hamburg erarbeitet auf dieser Grundlage eine maßgeschneiderte und individuelle Lösung zur Firmennachfolge. 


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