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Vorweggenommene Erbfolge – Vorteile und Fallstricke

Vorweggenommene Erbfolge

Unter einer vorweggenommenen Erbfolge versteht man das Auszahlen bzw. die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Erbes oder Teilerbes an seine potentiellen Erben, noch bevor der Erbfall durch den Tod eintritt. Dies birgt viele Vorteile, jedoch muss auch einiges beachtet werden, damit keinem der Beteiligten ein Schaden entsteht oder er sich gar strafbar macht. Hier stellen unsere Steuerberater aus Hamburg zusammen, was bei einer vorweggenommenen Erbfolge besonders wichtig ist, warum sie sich lohnt und welche Schwierigkeiten auftreten können.


Vorteile einer vorweggenommenen Erbfolge


Eine vorweggenommene Erbfolge hat vielerlei Vorteile. Zum Beispiel erspart der Erblasser sich das umständliche Ausstellen eines Testaments. Nur zu oft werden beim Verfassen eines Testaments formale Fehler begangen, die es in Teilen ungültig oder falsch verständlich machen, sodass der Wille des Verstorbenen letztendlich nicht umgesetzt wird. Wird das Erbe oder ein Teil des Erbes schon vor dem Tode den Erben überschrieben, geht man diesbezüglich kein Risiko ein.


Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass man als Erblasser Bedingungen an den Erben stellen kann, die noch zu Lebzeiten erfüllt werden. Beispiele hierfür sind das Wohnrecht in einer Immobilie oder die Altenpflege. Zudem ist der Zeitpunkt der Übertragung des Erbes frei wählbar, sodass man den Erben aus finanziellen oder anderweitigen Schwierigkeiten helfen kann. Bei der Entscheidung, ob eine vorweggenommene Erbfolge in einem bestimmten Fall sinnvoll ist, stehen die Mitarbeiter unserer Steuerkanzlei in Eppendorf stets zur Verfügung.


Nachteile der vorweggenommenen Erbfolge


Wie alle Dinge hat auch die vorweggenommene Erbfolge ein paar Nachteile. So hat der Erblasser beispielsweise keine Möglichkeit, an das Erbe gekoppelte Bedingungen auch wirklich durchzusetzen, da eine Schenkung nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann. Auch wer durch eine vorweggenommene Erbfolge die Regelungen des Pflichtteilsrechts umgehen will, hat schlechte Karten. Zwar haben die anderen Erben auch durch vorzeiten Überschreibung des Erbes an einen Erben keinen Anspruch zu Lebzeiten des Erblassers. Doch nach dem Tod steht allen Erben ihr Pflichtteil zu, sodass je nach Verhältnis untereinander Schwierigkeiten entstehen können – besonders dann, wenn der vorzeitige Erbe gar nicht mehr über sein Erbteil verfügt. In extremen Fällen können Schenkungen zu Lebzeiten sogar angefochten werden.


In allen Streitfällen und natürlich bei jeder Beratung, um solchen Streitfällen vorzubeugen und sie zu vermeiden, sind die Mitarbeiter der Steuerkanzlei Hamburg kompetente Ansprechpartner. Wenden Sie sich an die Steuerberater in Eppendorf, wenn Sie unsicher sind, und lassen Sie sich umfassend beraten – damit sowohl vor als auch nach Ihrem Tod keine Überraschungen auf Sie und Ihre Nachkommen warten.


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