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Komplexes Vorhaben: die Veräußerung eines Unternehmens

Deutschlandweit wechseln jedes Jahr zahlreiche Firmen den Eigentümer. Dabei gibt es aus Verkäufersicht mehrere gute Gründe, die für eine Veräußerung des eigenen Unternehmens sprechen. So verkaufen Firmeninhaber ihre Anteile, wenn sie sich etwa beruflich neu orientieren möchten oder in den Ruhestand gehen.

Im Allgemeinen handelt es sich bei einem Unternehmensverkauf um einen komplexen Vorgang. Bei dieser rechtlichen wie wirtschaftlichen Transaktion überträgt der Verkäufer sein Unternehmen auf eine andere natürliche oder juristische Person.

Zentrales Gestaltungselement bei der Veräußerung stellt der Unternehmenskaufvertrag dar. Da dieser vom Gesetzgeber nur gering geregelt ist, lohnt es sich, Beratung hinzuziehen wie beispielsweise den Steuerberater in Eppendorf. Selbstverständlich hat der Verkäufer ein Interesse daran, die eigene Firma zu einem möglichst hohen Preis zu veräußern. Um dies zu erreichen, ist eine akribische Vorbereitung des Verkaufs erforderlich.

Wichtige Firmenkennzahlen beeinflussen den Verkaufswert maßgeblich

Grundsätzlich gilt: Je höher die Ertragskraft in Abhängigkeit vom Gewinn des Unternehmens, desto wertvoller wird das Unternehmen gehandelt. Verkaufsinteressenten können sich dazu in einer spezialisierten Steuerkanzlei in Hamburg ausführlich beraten lassen. Viele potenzielle Käufer ermitteln den Wert einer Firma anhand des Vielfachen des Gewinns oder Umsatzes. Aufgrund dessen sollte der Zeitpunkt der Veräußerung wohlüberlegt sein.


Insbesondere in einer wirtschaftlichen Schwächephase ist ein Verkauf des Unternehmens nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Neben dem Gewinn und Umsatz spielen ebenso das Eigenkapital, Anlagevermögen sowie die Belegschaft bei der Bewertung eines Unternehmens eine gewichtige Rolle. Der potenzielle Käufer wird sich im Rahmen einer Due Diligence ein umfassendes Bild von der aktuellen Situation verschaffen. Bei dieser Risikoprüfung wird die finanzielle, rechtliche und steuerliche Verfassung des Unternehmens genauestens geprüft. Nach der Planung der anstehenden Veräußerung, am besten mit einem Steuerberater aus Hamburg, beginnt die Phase der Vertragsverhandlung.

Unternehmensveräußerung: geschickt verhandeln

Zum Start der Verhandlungen mit möglichen Interessenten wird eine Vereinbarung zur Geheimhaltung unterzeichnet. Sofern sich die beiden Vertragsparteien über die wichtigsten Konditionen bereits einig sind, wird ein Vorvertrag eingegangen. Dieser ist auch als Letter of Intent bekannt. Im Anschluss daran beginnen die eigentlichen Vertragsverhandlungen. Wichtig ist dabei, dass konsequent Verhandlungsprotokolle geführt werden. Auf diese Weise lässt sich der Verhandlungsfortschrift festhalten und dokumentieren.


Neben dem zu zahlenden Kaufpreis wird im Zuge der Verhandlungen eine Vielzahl weiterer Aspekte festgelegt. So geht es dabei auch um die Rechtsverhältnisse, Haftungsfragen, Zusicherungen und andere Abreden. Da ein Unternehmensverkauf äußerst vielschichtig ist, sollten sich Verkäufer frühzeitig von einem Experten beraten lassen. Die Steuerkanzlei in Eppendorf gibt ihren Mandanten dazu jederzeit fundiert Auskunft.

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