Der kompetente Steuerberater in Eppendorf findet stets optimale Lösungen

Der erfahrene Steuerberater in Hamburg BDS HEIER Steuerberatungsgesellschaft mbH ist unter anderem ein ausgewiesener Spezialist im Wirtschafts- und Unternehmenssteuerrecht. Nicht zuletzt zu diesem exklusiven Brennpunkt im Steuerrecht erhalten alle Klienten in der Steuerkanzlei in Eppendorf eine weitsichtige und wegweisende Rechts- und Finanzberatung, die alle steuerlichen Möglichkeiten umfassend ausschöpft. Bei der fachmännischen Erstellung steuerrechtlicher Lösungen werden dabei unkalkulierbare Risiken von vornherein durch die Kompetenz des hiesigen Steuerberaters ausgeschlossen.
Unter Einbezug modernster digitaler Technologie zur Findung optimaler steuerrelevanter Strategien werden hierbei auch alle anfallenden Fragen zur Regelung der Nachfolge in jedem Unternehmen bestmöglich gelöst. Gerade in diesem Zusammenhang ermöglicht jedoch das deutsche Nießbrauchrecht hier weitreichende Optionen zur Steuerersparnis für die Inhaber gängiger Wirtschaftsunternehmen.
Das spezielle Nießbrauchsrecht eröffnet für erfolgreiche Firmeninhaber zahlreiche steuerrechtliche Vorteile
Der steuerrechtlich relevante Vorzug des sogenannten Nießbrauchs kann in geschickter Weise dazu genutzt werden, um steuerpflichtige aktuelle Einnahmen des Firmeneigentümers noch zu Lebzeiten auf ein oder mehrere andere vertrauenswürdige Rechtspersonen zu übertragen. Gerade dadurch eröffnen sich nämlich nach dem deutschen Steuerrecht tiefgreifende und weitreichende Möglichkeiten zu einer optimalen Steuerersparnis.
Wird dabei der wirtschafts- und steuerrechtliche Spielraum des Nießbrauchs ideal ausgeschöpft, ist dieses vorteilhafte Rechtsgeschäft ein sinnvolles Instrument für eine erhebliche Senkung zur Übergabe des betreffenden Unternehmens. Jedoch kann der Nießbrauch auch durchaus strategisch dafür eingesetzt werden, um noch zu Lebzeiten des Firmeninhabers etliche oder auch alle Unternehmensanteile (bzw. ebenso ganze Personengesellschaften) auf die eigenen Kinder juristisch zu überschreiben. Zivilrechtlich kommt hierbei dieser verbindliche wirtschaftliche Rechtsakt quasi einer Schenkung gleich.
Aber ebenfalls komplette Firmenimmobilien können unter dem sogenannten Vorbehaltsnießbrauch Steuern sparend an die Angehörigen verschenkt werden. Wird der Nießbrauch außerdem schon im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge praktiziert, ist diesem ein Einkommens- und Vermögenswert zuzuerkennen, der infolge als eine Art Nachlassverbindlichkeit die Erbschaftsteuer (und auch die Schenkungssteuer) erheblich mindert.