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Pflichten zu GWG und DSGVO

Geldwäschegesetz und Datenschutzgrundverordnung – auf Unternehmen kamen in den vergangenen Jahren erhebliche Veränderungen zu. Zu jeder dieser Verordnungen beziehungsweise Gesetze gibt es zahlreiche Verpflichtungen, deren Nichteinhaltung mit teils empfindlichen Geldbußen bestraft werden kann.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich seiner Aufgaben bewusst zu sein und diese gewissenhaft auszuführen. Davon profitiert nicht nur das gesetzestreue Unternehmen, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes. Unternehmen, die nicht über eine eigene Rechtsschutzabteilung verfügen, sind deswegen gut beraten, sich von Experten unterstützen zu lassen. So können alle Vorgaben eingehalten und gesetzliche Ausnahmen in Anspruch genommen werden.

Pflichten zur Datenschutzgrundverordnung

Die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung folgt europäischen Richtlinien und soll den Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre persönlichen Informationen erlauben. Für die Unternehmen ergeben sich aus der DSGVO zahlreiche Pflichten, die sich grob in Informationspflichten, Löschpflichten und Dokumentationspflichten unterteilen lassen.
Bei den Informationspflichten müssen alle Personen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden, über die Art der Daten, ihre Verarbeitung und ihre Rechte aufgeklärt werden. Dies muss in klar verständlicher Sprache geschehen. Zu diesem Zweck haben sich inzwischen zahlreiche branchenspezifische Formulierungen und Formblätter etabliert. Personen haben ein Recht, ihre Daten löschen zu lassen. Ausnahmen zu diesem Recht bestehen, wenn die Daten für die Erfüllung von Verträgen notwendig sind. Die Dokumentationspflicht erfordert, dass jedes Unternehmen ein Verzeichnis über seine Datenverarbeitungsprozesse führt, damit diese beispielsweise von Aufsichtsbehörden nachvollzogen werden können. Auch die Verwendung der personenbezogenen Daten zur Werbung wurde reguliert.

Pflichten zu GWG

Geldwäsche ist der Vorgang, illegal erworbene Gelder durch Zahlungen für vorgeblich legale Waren oder Dienstleistungen zu verschleiern. Um solchem Verhalten einen Riegel vorzuschieben, wurde das Geldwäschegesetz formuliert. Bestimmte Unternehmen wie Immobilienmakler, Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler sind verpflichtet, bestimmte Aufbewahrungsfristen einzuhalten, Aufzeichnungen anzufertigen und Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Zur Sorgfaltspflicht gehört die Identifizierung der Geschäftspartner und die Überwachung der Transaktionen. Zu diesem Zweck wurde im Juni 2017 ein Transparenzregister eingeführt, das die Unternehmen in der Ausübung ihrer Sorgfaltspflicht unterstützen soll. Eine Vernetzung innereuropäischer Transparenzregister ist geplant.
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