Steuernachzahlung wegen Kurzarbeit – was muss beachtet werden?

Warum sind Kurzarbeiter von Steuernachzahlungen bedroht?
Drohen jedem Kurzarbeiter hohe Steuernachzahlungen?
Steuernachzahlungen Kurzarbeit. Das ist ganz klar zu verneinen,
denn ob das Finanzamt eine Nachzahlung verlangt, ist davon abhängig,
wie viel Lohnsteuer Sie im gesamten Jahr 2020 gezahlt haben.
Sollten Sie in einigen Monaten ausschließlich in Kurzarbeit verbracht und keine weiteren Lohnzahlungen erhalten haben sowie den Rest des Jahres voll beschäftigt gewesen sein, können Sie vermutlich mit einer Steuerrückzahlung rechnen.
Anders verhält sich die Sachlage, wenn Sie zum Beispiel etwa nur 50 Prozent Kurzarbeitergeld bezogen haben. Erhalten Sie diese Leistung zusätzlich zum Lohn, kann es passieren, dass Sie sich mit einer häufig üppig ausfallenden Nachzahlung konfrontiert sehen.
Deshalb rät der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), sich rechtzeitig mit einer möglichen Steuernachzahlung zu beschäftigen und ein Finanzpolster anzulegen.
Dieses Polster sollte ungefähr zwischen 10 und 12 Prozent Ihres Kurzarbeitergeldes betragen. Einige Landesämter für Steuern bieten Rechner an, mit denen Sie bestimmen können, wie sich der Progressionsvorbehalt in Ihrem speziellen Fall auswirkt.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf professionelle Hilfe zurückgreifen.
Ein ausgebildeter Steuerberater steht Ihnen mit seiner fachmännischen Expertise auch in Krisenzeiten zur Verfügung.
Rechnen Sie derzeit allerdings mit Wartezeiten,
da viele Steuerbüros durch eine hohe Nachfrage aktuell sehr ausgelastet sind.