Die betriebliche Steuererklärung setzt sich aus unterschiedlichen Teilerklärungen zusammen, die von einem Unternehmen abgegeben werden müssen. Als Frist für die Abgabe gilt immer der 31. Mai des Folgejahres (Gewerbesteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung) beziehungsweise der 31. Juli des Folgejahres für die Umsatzsteuererklärung.
Je nachdem, wie groß der Aufwand für die Zusammenstellung der Steuererklärungen ist, kann es sich lohnen, eine Kanzlei für Steuerberatung mit der Erstellung zu beauftragen.
Die betriebliche Steuererklärung ist die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Festsetzung der Steuerbelastung von Unternehmen. Die folgenden müssen für diese Bemessung von jedem verpflichteten Unternehmen abgegeben werden:
Ist das betreffende Unternehmen bilanzierungspflichtig, muss der Jahresabschluss für das Finanzamt elektronisch lesbar sein (E-Bilanz).
Die Art der betrieblichen Steuererklärung hängt immer mit der Unternehmensform zusammen. So gibt es für jede Rechtsform andere Teilerklärungen, die für die Steuererklärung zusammengefasst werden müssen.
Im Grunde kann zwischen diesen Erklärungsvarianten unterschieden werden:
Grundsätzlich gilt, dass die Steuererklärungen in elektronischer Form über ein Konto von ELSTER an das Finanzamt gesendet werden müssen. Dies ist dank der Digitalisierung in der Steuerberatung aber kein Problem.
Die Kosten für die betriebliche Steuererklärung hängen immer vom Aufwand der zu erledigenden Arbeit ab. Aus diesem Grund können wir Ihnen nicht pauschal beantworten, wie hoch die Kosten für die betriebliche Steuererklärung ausfallen werden.
Wertgebühren können beispielsweise für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung, eine Monatsgebühr für die Buchführung, den Jahresabschluss oder die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen berechnet werden.
Sie werden immer in zehntel Sätzen abgerechnet und sind an den im StBVV gesetzten Rahmen gebunden. In diesem Rahmen können wir die Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände kalkulieren und Ihnen mitteilen.
Das deutsche Steuerrecht kann sehr kompliziert und undurchsichtig sein. Aus diesem Grund sollten Sie die betriebliche Steuererklärung einem Profi überlassen.
Unsere Experten kennen sich mit allen wichtigen Themen zur betrieblichen Steuererklärung, wie auch die Einkommensteuer von Gesellschaftern und mit der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung aus.
So können Sie sicher gehen, dass bei der Erstellung der Steuererklärung nichts vergessen wird. Wir wissen, auf was wir achten müssen und können Ihnen anhand der vorliegenden Unterlagen die bestmögliche Beratung zukommen lassen.
BDS Heier Steuerberatungsgesellschaft – Wir sind die
Steuerprofis für Ihre betriebliche Steuererklärung
Nedderfeld 98, 22529 Hamburg